Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Frastanz ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://frastanz.at.  

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige Bilder fehlen Textalternativen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um dekorativen Inhalt. Bei manchen Texten und Medien-Elementen wird der Mindestkontrast noch nicht erreicht (WCAG-Kriterien 1.4.1, 1.4.3 und 1.4.11).

Die PDF-Dokumente, die zum Herunterladen angeboten werden, sind teilweise nicht mit den Vorgaben des WCAG-Erfolgskriteriums 4.1.2 konform. Es ist geplant, PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie beispielsweise Antragsformulare, auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben.

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Es ist geplant, alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.

Unternavigationspunkte können mit der Tastatur übersprungen werden. Unternavigationen werden zwar angezeigt, aber mit der Tabulator-Taste kann nicht zum nächsten Hauptnavigationspunkt gesprungen werden. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG 2.1 Kriterien 2.4.3 (Fokus-Reihenfolge).

Daten-Tabellen, die auf der Webseite ausgegeben werden, weisen teilweise keine Tabellenüberschriften (<caption>), Spalten- oder Zeilentitel (<th>) auf. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1d (Info und Beziehungen: Daten-Tabellen) nicht erfüllt. Es ist geplant, die Tabellen mit barrierefreien PDF-Dokumenten zu ersetzen oder anders darzustellen.

2. Unverhältnismäßige Belastung
Manche unserer Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und in unsere Website eingebunden. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung würde hier eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen.

Bei den Aufzeichnungen der Gemeindevertretungssitzungen fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung wäre unseres Erachtens eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen.

3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Auf unserer Website sind Dokumente (z. B. PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMLRT liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden

Livestream

Livestream-Videos sind nicht untertitelt, womit das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt ist. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden daher nicht untertitelt.

Dokumente
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und stellen diesen danach als barrierefreie Alternative online.
 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2022 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juli 2022. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – z. B. Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen etc. – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Kontakt
Marktgemeinde Frastanz
+43 5522 51534
buergerservice@frastanz.at

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie dies bei der Monitoringstelle der Vorarlberger Volksanwaltschaft unter vma(at)landesvolksanwalt(dot)at melden.

Link
Vorarlberger Monitoring-Ausschuss