Zweiter Freifahrt-Selbstbehalt für Lehrlinge fällt weg
Ab dem Lehrjahr 2010/2011 entfällt der zweite Freifahrt-Selbstbehalt bei öffentlichen Verkehrsmitteln für knapp 7.400 Lehrlinge.
Ab dem Lehrjahr 2010/2011 entfällt der zweite Freifahrt-Selbstbehalt für knapp 7.400 Lehrlinge. Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Verkehrsverbund haben in einem gemeinsamen Vorstoß erreicht, dass Vorarlberg als erstes Bundesland diese Doppelzahlung abschaffen kann.
Davon profitieren jene Lehrlinge, bei denen sich die Wege zur Lehrstelle und zur Berufsschule in Vorarlberg nicht decken. „Ein weiterer Baustein für die Attraktivität der Lehre in Vorarlberg und ein Schritt für mehr Arbeit im Netzwerk “, sind sich die Initiatoren einig.
„Lehrlinge hatten bislang den Freifahrt-Selbstbehalt von 19,60 Euro jedes Jahr zweimal zu bezahlen, wenn sich die Wege zur Lehrstelle und zur Berufsschule nicht deckten“, erläutert Christian Österle, Geschäftsführer des Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV).
Gleichstellung zwischen Lehre und Schulausbildung
Mit dem Wegfall des zweiten Freifahrt-Selbstbehaltes für Lehrlinge wird eine Gleichstellung zwischen Lehre und Schulausbildung erreicht.
Weiterführende Links
Vorarlberger Verkehrsverbund
zurück