Chippflicht für Hunde
Seit Juni 2008 besteht für HundebesitzerInnen die Verpflichtung, ihrem Tier einen Mikrochip implantieren zu lassen, durch den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Somit müssen nun alle Hunde in Österreich einen Mikrochip vorweisen.
Seit Jahresbeginn kann das Fehlen des Chips bei einem Hund für die BesitzerInnen teuer werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als 3.000 Euro betragen.
Registrierung
Derzeit können HundebesitzerInnen ihre Tiere auf zwei Wegen melden: Sie lassen den „gechipten“ Hund bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Implantieren des Chips mit der Durchführung der Meldung. Ab dem Sommer kann die Registrierung auch bequem via Internet selbst vorgenommen werden.
Chip so groß wie ein Reiskorn
Seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Mit Ende 2009 ist die Übergangsfrist für erwachsene Hunde ausgelaufen, die bis 31. Dezember elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten.
Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Er wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert.
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