
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl oder einer Volksabstimmung ist die Eintragung in der Wählerevidenz, der EU-Wählerevidenz oder in der Wählerkartei einer Gemeinde.
Die Wählerevidenz beinhaltet die Wahlberechtigten zu den bundesweiten Wahlen und Volksabstimmungen, die EU-Wählerevidenz die Wahlberechtigten zu den EU-Wahlen und die Wählerkartei die Wahlberechtigten zu den Landes- und Gemeindewahlen.
Alle österreichischen Staatsbürger, die am 31. Dezember das 14. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Frastanz polizeilich gemeldet sind, werden automatisch in die Wählerevidenz, die EU-Wählerevidenz und die Wählerkartei aufgenommen.
Wählen mit 16
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.