Parlament in Wien

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Wahlen

Wahlurne

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl oder einer Volksabstimmung ist die Eintragung in der Wählerevidenz, der EU-Wählerevidenz oder in der Wählerkartei einer Gemeinde.

Die Wählerevidenz beinhaltet die Wahlberechtigten zu den bundesweiten Wahlen und Volksabstimmungen, die EU-Wählerevidenz die Wahlberechtigten zu den EU-Wahlen und die Wählerkartei die Wahlberechtigten zu den Landes- und Gemeindewahlen.

Alle österreichischen Staatsbürger, die am 31. Dezember das 14. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Frastanz polizeilich gemeldet sind, werden automatisch in die Wählerevidenz, die EU-Wählerevidenz und die Wählerkartei aufgenommen.

 

Wählen mit 16

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

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Kontakt

Martin Tiefenthaler
Marktgemeindeamt Frastanz
Sägenplatz 1
A-6820 Frastanz
Tel. 0043/(0)5522/51534-31
Fax 0043/(0)5522/51534-6
martin.tiefenthaler@frastanz.at

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