Die Aufgabe des Fundamts ist es, Fundgegenstände entgegenzunehmen, deren rechtmäßigen Eigentümer zu eruieren und die Fundsachen für die Dauer von einem Jahr einzulagern.
Haben Sie etwas gefunden, was an Wert besitzt, sind Sie dazu verpflichtet den Fund beim Fundamt abzugeben. Sie haben dann natürlich Anspruch auf einen Finderlohn bzw. Besitzanspruch, falls der Fund nicht vom Besitzer abgeholt wird.